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Samstag, Juli 27, 2024

Mindestens 1,5 m Abstand: Region Hannover auf Platz 4 bei Messungen des Mindestüberholabstands nach § 5 StVO

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Autofahrer sollten mindestens den in der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Abstand beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen einhalten. Ex-Verkehrsminister Dr. Andreas Scheuer hat den § 5 der StVO um zusätzliche Sätze ergänzt, die besagen, dass der Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m betragen sollte. An Kreuzungen gilt diese Regel nicht, wenn Radfahrer bereits von rechts überholt wurden. Messungen mit OBS-Geräten in der Region Hannover zeigen, wie groß oder klein der tatsächliche Überholabstand ist.

Die Ergebnisse der Messungen in der Region Hannover sind auf verschiedenen Karten einsehbar, einschließlich markanter Gefahrenstellen. Durch regelmäßige Polizeimessungen des Überholabstands werden Verbesserungen für Radfahrer erzielt, wie z.B. Geldstrafen bei Unterschreitung des Abstands. In Langenhagen wird die Sicherheit von Radfahrern auf der Karl-Kellner-Fahrradstraße durch spezielle Maßnahmen wie Ausschilderung und Kontrollen gewährleistet.

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