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Samstag, Juli 27, 2024

Wie türkische Asylbetrüger aus Rückkehrerhilfen ein Geschäft machen

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Berlin. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat Hinweise darauf erhalten, dass türkische Asylbewerber die Förderprogramme für freiwillige Rückkehrer missbrauchen. Einige Bundesländer wie Bayern, Berlin und Niedersachsen haben auf mögliche Betrugsfälle hingewiesen. Insbesondere in Niedersachsen ist die Anzahl freiwilliger Ausreisen mit einer sehr kurzen Verweildauer von unter sechs Monaten seit dem zweiten Quartal 2023 deutlich gestiegen, hauptsächlich von Männern im Alter von 19 bis 45 Jahren.

Die betroffenen Personen beantragen hauptsächlich Leistungen aus dem Förderprogramm REAG/GARP und der Starthilfe Plus. Asylsuchende, die behaupten mittellos zu sein, können bis zu 200 Euro Reisebeihilfe und 1.000 Euro Starthilfe erhalten. Wenn sie frühzeitig auf ihr Asylgesuch verzichten, erhalten sie zusätzlich 500 Euro. Weitere 400 Euro werden sechs Monate nach der Rückkehr ausgezahlt. In einigen Fällen kommen auch Reintegrationshilfen von Frontex hinzu.

Bei aufgedecktem Missbrauch werden alle Gelder gestrichen, und nur ein Taschengeld von 50 Euro kann dann noch beantragt werden. Das BAMF hat Statistiken darüber, wie häufig die Rückkehrhilfen verweigert oder in reduziertem Umfang gewährt wurden. Jeder Fall unterliegt einer Einzelfallprüfung, bei der eine detaillierte Begründung von den Rückkehrberatern verlangt wird.

Die Unionsfraktion fordert Konsequenzen für den Asylbetrug. Vertreter der Länder haben bereits im April vor Gesetzeslücken gewarnt und darauf hingewiesen, dass die geforderte Begründung zeitintensiv und aufwendig sei. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, fordert das BAMF auf, hart durchzugreifen und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte einzuleiten. Die SPD-Fraktion betont hingegen, dass die Rückkehrberatungen sensibilisiert sind und das BAMF die Möglichkeit hat, Finanzhilfe zu verweigern, falls der Verdacht auf Mißbrauch bestätigt wird.

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