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Samstag, Juli 27, 2024

Regionale Wirtschaftsförderung: Land beschleunigt nachhaltige Transformation der Wirtschaft in strukturschwachen Regionen

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Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium hat die Richtlinie zur Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung überarbeitet, um die Attraktivität der Standorte zu steigern und den nachhaltigen Umbau der Wirtschaft vor Ort zu beschleunigen. Die Richtlinie ist am 17. April 2024 in Kraft getreten und umfasst die Förderung von Wirtschaftsflächen, Gewerbe- und Technologiezentren, touristischen Infrastrukturen wie Rad- und Wanderwegen sowie beruflichen Bildungseinrichtungen. Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur betont, dass strukturschwache Regionen in Nordrhein-Westfalen mit der optimierten Förderrichtlinie unterstützt werden, um die klimaneutrale Transformation erfolgreich zu meistern.

Die Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW), die seit mehr als 50 Jahren das wichtigste Instrument zur Unterstützung strukturschwacher Regionen auf Bundesebene ist. Die Finanzierung erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Bund und das Land. Das Fördergebiet in Nordrhein-Westfalen umfasst derzeit 33 Kreise und kreisfreie Städte in verschiedenen Regionen. Neben der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen können auch Unternehmen Unterstützung bei Ansiedlungs- oder Erweiterungsinvestitionen erhalten. Die Antragstellung für die Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung, für Investitionen durch Unternehmen bei der NRW.BANK. Dies ist ein wichtiges Signal für attraktive und wettbewerbsfähige Standorte in ganz Nordrhein-Westfalen.

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