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Samstag, Juli 27, 2024

„Erleichtern Sie den Händlern nicht das Geschäft.“

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Der Deutsche Richterbund (DRB) kritisiert eine „Regelungslücke“ im Cannabis-Gesetz und fordert die Regierungskoalition (Ampel) auf, zu handeln. Seit dem 1. April ist es in Deutschland erlaubt, bestimmte Mengen an Cannabis zu Hause aufzubewahren und in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Der Konsum unterliegt strengen Regeln. Laut dem DRB erleichtern die aktuellen Gesetzeslücken jedoch Dealern das Geschäft.

Der Geschäftsführer des DRBs, Sven Rebehn, bemängelt, dass durch die aktuellen Gesetzeslücken der Handel mit großen Mengen Cannabis unter Umständen nicht mehr bestraft werden kann. Diese Regelungslücken waren bereits im Gesetzgebungsverfahren von Experten kritisiert worden. Ein konkretes Fallbeispiel verdeutlicht diese Problematik: Ein Angeklagter brachte illegal 450 Kilogramm Cannabis nach Deutschland, jedoch wurden verschlüsselte Chatnachrichten als Beweismittel im Prozess nicht mehr verwertbar.

Da Cannabis seit dem 1. April in Deutschland nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, fehlt den Ermittlern nach der neuen Gesetzeslage der Ansatzpunkt zur Entschlüsselung der Chatnachrichten. Dadurch wurde der Angeklagte freigesprochen. Der DRB fordert nun von der Regierungskoalition, die Regelungslücke zu schließen, um die Kommunikation der Dealer zu erschweren und der Polizei wieder Ermittlungsansätze zu geben.

Es bleibt abzuwarten, wie die Regierungskoalition die Regelungslücke im Cannabis-Gesetz schließen wird. Möglicherweise wird das Thema hinfällig, wenn der legale Erwerb von Cannabis in sogenannten „Social Clubs“ möglich ist. Bis dahin bleibt die aktuelle Gesetzeslage, die Dealern das Geschäft erleichtert, weiterhin ein Problem.

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