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Samstag, Juli 27, 2024

„Erleichtern Sie den Händlern nicht das Geschäft.“

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Der Deutsche Richterbund (DRB) hat kritisiert, dass das neue Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland Lücken aufweist, die es Dealern erleichtern, ihr Geschäft zu betreiben. Seit dem 1. April ist es in Deutschland erlaubt, bestimmte Mengen an Cannabis zu Hause aufzubewahren und in der Öffentlichkeit zu konsumieren. Der DRB zeigt sich jedoch unzufrieden mit der aktuellen Gesetzeslage und fordert die Regierungskoalition auf, dies zu ändern.

Der Geschäftsführer des DRBs, Sven Rebehn, bemängelt, dass das Handeln mit großen Mengen Cannabis unter Umständen nicht mehr bestraft werden kann. Er führt ein Beispiel vor Gericht an, bei dem aufgrund der neuen Gesetzeslage chiffrierte Chatnachrichten nicht mehr als Beweismittel verwendet werden konnten. Dies führte zu einem Freispruch für einen mutmaßlichen Schmuggler. Bayern geht bereits härter gegen den Handel mit Cannabis vor, während auch die Regierungskoalition auf Bundesebene dazu aufgefordert wird, die Lücken im Gesetz zu schließen.

Das Ziel des Gesetzes ist es, die Drogenkriminalität einzudämmen, jedoch dürfe dies nicht dazu führen, dass Dealern das Geschäft erleichtert wird, so Rebehn. Es bleibt vorerst offen, welche Maßnahmen die Regierung ergreifen wird, um die Lücken im Cannabis-Gesetz zu schließen. Möglicherweise könnte die Legalisierung von Cannabis in „Social Clubs“ zu einer Veränderung in der Situation führen, sodass der Handel für Dealer nicht mehr so lukrativ wäre. Bis dahin bleibt die aktuelle Gesetzeslage ein Problem, das gelöst werden muss.

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