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Samstag, Juli 27, 2024

„Erleichtern Sie den Händlern nicht das Geschäft.“

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Der Deutsche Richterbund hat festgestellt, dass das neue Gesetz zur Cannabis-Legalisierung Lücken aufweist, die es Dealern erleichtern, ihr Geschäft zu betreiben. Seit dem 1. April ist es in Deutschland erlaubt, bestimmte Mengen Cannabis zu Hause zu lagern und auch in der Öffentlichkeit mit sich zu führen. Der Konsum unterliegt jedoch strengen Regeln. Der DRB fordert die Ampel auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diese Lücken zu schließen.

Laut dem Geschäftsführer des DRB, Sven Rebehn, können unter Umständen der Handel mit hunderten Kilo Cannabisprodukten nicht mehr bestraft werden, was durch das neue Gesetz ermöglicht wird. Ein konkretes Beispiel hierfür ist ein eingestelltes Cannabis-Verfahren vor dem Landgericht Mannheim, bei dem die Beweismittel aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr verwertbar waren. Die Ermittler hatten keine Veranlassung, verschlüsselte Chatnachrichten zu entschlüsseln, da Cannabis nun nicht mehr als Betäubungsmittel gilt.

Das Ziel des Gesetzes zur Cannabis-Legalisierung sollte laut dem DRB sein, die Drogenkriminalität einzudämmen und nicht den Dealern das Geschäft zu erleichtern. Laut Rebehn muss die Ampel auf Bundesebene die Regelungslücken im Gesetz schließen, die die Kommunikation von Dealern erleichtern und der Polizei keine Ermittlungsansätze mehr liefern. Es bleibt vorerst offen, wie die Ampel diese Lücken schließen kann, um das Problem der aktuellen Gesetzeslage zu beheben.

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