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Samstag, Juli 27, 2024

Berliner Techno wird Kulturerbe

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Die Berliner Technokultur wurde kürzlich in das Verzeichnis des immateriellen deutschen Kulturguts aufgenommen, was von der Kulturministerkonferenz der Bundesländer gemeinsam mit Kulturstaatsministerin Claudia Roth beschlossen wurde. Die Berliner Clubszene spielte eine wichtige Rolle in der Entwicklung der Technosubkultur in den 80er Jahren und wurde zu einem wichtigen Teil der deutschen Kulturlandschaft, insbesondere nach der Wiedervereinigung. Bekannte Clubs wie der „Tresor“ und die Loveparade symbolisieren diese Zeit. Die Anerkennung der Technokultur als Kulturgut wird von der Szene sehr positiv aufgenommen und als Meilenstein betrachtet.

Die Entscheidung, die Technokultur in die Liste des immateriellen Kulturerbes aufzunehmen, ist ein wichtiger Schritt für einen erweiterten Kulturbegriff, der sich gegen die Trennung von ernster Kultur und Unterhaltungskultur richtet. Claudia Roth betont, dass sowohl Subkulturen als auch traditionelle Handwerkskünste zum kulturellen Reichtum des Landes gehören. Diese Anerkennung ist Teil des Bekenntnisses, kulturelle Traditionen zu pflegen und für zukünftige Generationen zu bewahren. Deutschland trat 2013 dem entsprechenden Unesco-Abkommen bei, um immaterielles Kulturerbe zu schützen und zu fördern.

Zusätzlich zur Berliner Technokultur wurden das sächsische Bergsteigen und vier weitere Kulturpraktiken in die nationale Liste des immateriellen Kulturguts aufgenommen, was die Gesamtzahl der Einträge auf 150 erhöht. Die Vielfalt des deutschen Kulturerbes spiegelt sich in Einträgen wie der Hip-Hop-Kultur aus Heidelberg, den Oberammergauer Passionsspielen und der Bäcker- und Brotbackkultur wider. Auch das „Sail Training auf Traditionssegelschiffen“ in Bremerhaven wurde kürzlich auf die Liste aufgenommen, um die Traditionen und Bräuche für zukünftige Generationen zu bewahren.

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