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Samstag, Juli 27, 2024

5,5 Millionen Bürgergeldempfänger: Nur 0,4 Prozent sind echte Drückeberger | Politik

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Berlin – Vor einem Jahr hat die Ampelregierung das Bürgergeld in Deutschland eingeführt. Etwa 5,5 Millionen Menschen beziehen seitdem diese neue Form der Unterstützung, die früher als Hartz IV bekannt war. Von diesen gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Trotzdem ist die Anzahl der Personen, denen Leistungen gekürzt wurden, vergleichsweise gering.

Laut einer aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurden zwischen Februar und Dezember 2023 insgesamt 15.774 Fälle registriert, in denen Leistungen aufgrund der Weigerung zur Arbeit, Ausbildung oder Teilnahme an Maßnahmen oder geförderten Arbeitsverhältnissen gekürzt wurden. Das bedeutet, dass nur 0,4 Prozent der Empfänger Leistungskürzungen erhielten, weil sie nicht arbeiten wollten.

Im vergangenen Jahr registrierten die Jobcenter insgesamt mehr als 226.000 Fälle von Leistungskürzungen – 77.520 Fälle mehr als im Vorjahr. Der Großteil davon (84,5 Prozent) erfolgte, weil die Empfänger nicht zu vereinbarten Terminen erschienen waren. Vor der Einführung des Bürgergeldes wurden die Leistungen im Jahr 2019 noch 807.000 Mal gekürzt. Seit der Einführung des Bürgergeldes sind die Möglichkeiten zur Sanktionierung jedoch spürbar eingeschränkt.

Als Reaktion darauf hat die Ampelregierung die Sanktionsregeln für Bürgergeldempfänger verschärft. Nun können die Jobcenter die Leistungen für maximal zwei Monate vollständig streichen, wenn sich die Empfänger hartnäckig weigern, ein Jobangebot anzunehmen. Die Union hat das Bürgergeld immer wieder kritisiert und plant im Falle eines Siegs bei den Bundestagswahlen im nächsten Jahr, es durch ein anderes System zu ersetzen, das schnellere Sanktionen für „Totalverweigerer“ vorsieht. Auch der FDP-Chef Christian Lindner hat kürzlich schärfere Sanktionsmöglichkeiten gefordert.

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