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Samstag, Juli 27, 2024

„Erleichtern Sie den Händlern nicht das Geschäft.“

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Der Deutsche Richterbund (DRB) hat festgestellt, dass es eine Regelungslücke im neuen Cannabis-Gesetz gibt und fordert die Ampel zum Handeln auf. Seit dem 1. April ist es in Deutschland erlaubt, bestimmte Mengen an Cannabis zu Hause aufzubewahren und im öffentlichen Raum mit sich zu führen. Der DRB ist jedoch mit dieser Gesetzeslage nicht zufrieden, da sie Dealern das Geschäft erleichtern könnte.

Der Geschäftsführer des DRB, Sven Rebehn, kritisiert, dass der Handel mit großen Mengen Cannabis unter Umständen nicht mehr bestraft werden kann. Es gibt bereits einen Fall vor dem Landgericht Mannheim, wo ein Verdächtiger 450 Kilogramm Cannabis illegal nach Deutschland eingeführt hatte. Aufgrund des neuen Gesetzes konnten verschlüsselte Chatnachrichten nicht mehr als Beweismittel verwendet werden. Dies führte zu einem Freispruch für den Angeklagten.

Während Bayern bereits härter gegen Cannabis vorgeht, fordert der DRB die Ampel auf, die Regelungslücke im Gesetz zu schließen. Das Ziel des Gesetzes sollte es sein, Drogenkriminalität einzudämmen und nicht Dealern das Geschäft zu erleichtern. Es bleibt jedoch noch unklar, wie die Ampel diese Lücke im Cannabis-Gesetz schließen kann.

Es wird spekuliert, dass das Thema möglicherweise hinfällig wird, wenn Cannabis in sogenannten „Social Clubs“ legal erworben werden kann. Bis dahin bleibt die aktuelle Gesetzeslage jedoch weiterhin ein Problem. Es bleibt abzuwarten, wie die Ampel mit dieser Herausforderung umgehen wird.

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