Frankfurt am Main, 22. August 2026 — Vertreter von dreizehn Religionen und Weltanschauungen haben am Samstag in Frankfurt am Main über religiöse Verfolgung, gesellschaftliche Ausgrenzung und den Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit beraten. Mehr als 200 Teilnehmer verfolgten das Europäische Forum für Religionsfreiheit und Menschenrechte im Soaltee Hotel vor Ort oder online. Veranstalter war FOREF Europe (Forum for Religious Freedom Europe).
Das Forum trug den Titel „Voices be Heard” und fand am Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer von Gewalttaten aufgrund von Religion oder Weltanschauung statt. Die Vereinten Nationen hatten diesen Gedenktag 2019 mit der Resolution A/RES/73/296 eingerichtet. Darin wird die Unterstützung der Opfer religiös oder weltanschaulich begründeter Gewalt hervorgehoben und die vorrangige Verantwortung der Staaten für den Schutz der Rechte entsprechender Gemeinschaften festgehalten.
Die Veranstalter stellten die unterschiedlichen Erfahrungen der eingeladenen Gemeinschaften bewusst nicht in eine Rangfolge. Unter dem Leitgedanken „We listen but we don’t judge” wechselten persönliche Berichte mit juristischen und religionswissenschaftlichen Einordnungen.
Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit zusammendenken
Michael Langhans, Executive Director von FOREF Deutschland, stellte in seiner Eröffnung einen Zusammenhang zwischen Religionsfreiheit sowie Meinungs- und Pressefreiheit her. Religionsfreiheit könne ohne die beiden anderen Freiheitsrechte nicht wirksam geschützt werden. Gewalt und Ausgrenzung äußerten sich seiner Darstellung zufolge nicht ausschließlich körperlich, sondern könnten auch durch institutionelle Untätigkeit, Schweigen oder mediale Vorverurteilungen entstehen. Als Beispiel nannte er pauschalisierende „Sekten”-Narrative.
Langhans forderte, sehr unterschiedlichen Betroffenen – unter anderem Uiguren, Jesiden sowie Angehörigen von Scientology oder Shincheonji – zuzuhören und den Austausch nicht auf einen einzelnen Gedenktag zu beschränken. „Das Richtige beginnt immer im Zuhören”, lautete eine zentrale Botschaft.
In seinem späteren Vortrag „Voices be heard” griff Langhans auf Erfahrungen aus zehn Jahren juristischer Tätigkeit im Umfeld neuer religiöser Bewegungen zurück. Bereits die Bezeichnung einer Gemeinschaft als „Sekte” könne nach seiner Einschätzung dazu führen, dass Einzelpersonen und Gruppen in der Öffentlichkeit oder in Verfahren schwerer Gehör fänden. Er mahnte die Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien einschließlich der Unschuldsvermutung an und verlangte mehr Bereitschaft zum Zuhören in Justiz, Medien und Gesellschaft.
Internationale Botschaften zu Verfolgung und Dialog
Mehrere Gäste richteten Grußworte an das Forum. Merlin Ivancea, Bürgermeister von Slobozia Bradului im rumänischen Kreis Vrancea und selbst Roma, bezeichnete Religions- und Gewissensfreiheit als Grundrecht jedes Menschen und erinnerte zugleich an die historische Verfolgung der Roma in Europa.
Jascha Noltenius, Menschenrechtsbeauftragter der Baha’i in Deutschland, thematisierte die Situation seiner Glaubensgemeinschaft im Iran. Seit der Islamischen Revolution seien Baha’i dort systematischer Verfolgung ausgesetzt, die UN-Sonderberichterstatter als Verfolgung „von der Wiege bis zur Bahre” beschrieben hätten. Noltenius verwies auf Peyvand und Borna Naimi, zwei junge Baha’i, denen die Todesstrafe drohe, sowie auf strukturelle Benachteiligungen in Ägypten. Er sprach sich für gezielte diplomatische Schritte, öffentlichen Druck und ein koordiniertes Vorgehen der Europäischen Union aus.
Tenzin Drakba, Geschäftsführerin der Tibet-Initiative Deutschland, berichtete über Zwangsassimilation in Tibet, Einschränkungen religiöser Bildung und den staatlichen Einfluss auf die Nachfolge des Dalai Lama. Sie erinnerte außerdem an die Selbstverbrennung des tibetischen Aktivisten Lhakar Rangzen im Juli 2026.
Reverend Usman Fornah aus Sierra Leone stellte den Dialog als Mittel zur Überwindung von Differenzen und zur Festigung bereits geschaffener Verbindungen heraus. Reiner Braun verwies in einer Videobotschaft auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem die Religions- und Weltanschauungsfreiheit verankert ist. Er forderte international besser koordinierte und neue Anstrengungen zu ihrem Schutz.
Persönliche Erinnerungen an Gewalt und Verfolgung
Besonders konkret wurden die Folgen religiöser Gewalt in den Berichten unmittelbar Betroffener. Der Jurist Wahaj Bin Sajid vom Rat der Religionen Frankfurt sprach für die Ahmadiyya Muslim Jamaat. Die muslimische Reformgemeinschaft zählt nach den beim Forum genannten Angaben etwa 60.000 Mitglieder in Deutschland und mehrere zehn Millionen Anhänger weltweit.
Bin Sajid erinnerte an seinen Cousin Nasir Mahmood Khan. Dieser starb 2010 bei dem Terroranschlag auf zwei Ahmadi-Moscheen im pakistanischen Lahore, als er versuchte, eine Handgranate von anderen Gläubigen fernzuhalten. Insgesamt kamen bei den Anschlägen 94 Menschen ums Leben, mehr als 120 wurden verletzt. „Für mich trägt dieser Gedenktag ein Gesicht”, sagte Bin Sajid.
Er berichtete darüber hinaus über die seit 1974 bestehende verfassungsrechtliche und seit 1984 auch strafrechtliche Diskriminierung von Ahmadis in Pakistan. In Deutschland verwies er auf eine nach seinen Angaben hohe Quote erstinstanzlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnter Asylanträge von Ahmadis; die Mehrzahl dieser Entscheidungen werde später von Gerichten revidiert. Gleichzeitig hob er das gesellschaftliche Engagement der Gemeinde hervor, darunter die Hilfe nach der Flutkatastrophe im Ahrtal. Bin Sajid warnte zudem vor wachsendem antimuslimischem Rassismus gegenüber jungen, gut integrierten Muslimen.
Murad Murad, Vorsitzender der Jesidischen Gemeinschaft Thüringen e.V., stammt aus Sinjar und überlebte den Angriff des „Islamischen Staates” auf die Jesiden vom 3. August 2014, der als Völkermord anerkannt wurde. Er erinnerte daran, dass Tausende Menschen getötet und Frauen und Kinder entführt, versklavt und verkauft wurden. Zuvor habe sich die kurdische Peschmerga kampflos aus dem Gebiet zurückgezogen.
Mehr als 2.500 Jesidinnen und Jesiden würden nach seinen Angaben weiterhin vermisst. Zahlreiche Massengräber seien noch nicht exhumiert, viele Vertriebene lebten auch zwölf Jahre später unter schwierigen Bedingungen in Lagern. Murad kritisierte den ausbleibenden Wiederaufbau Sinjars und berichtete von fortbestehenden religiös begründeten Anfeindungen. Seine Organisation unterstützt seit drei Jahren Projekte in der Region, darunter die Trinkwasserversorgung und ein Bildungszentrum für Kinder. Murad warb außerdem für ein Zentrum für Religionsfreiheit und Menschenrechte in Sinjar.
Berichte aus Xinjiang und dem Shaolin-Umfeld
Haiyuer Kuerban, Leiter des Berliner Büros des World Uyghur Congress, schilderte, wie er als Kind in China zum Glauben fand und anschließend staatliche Einschränkungen religiöser Praxis erlebte. Diese hätten von Verhören und Zutrittsverboten zu Moscheen in den 1990er-Jahren bis zu heutigen systematischen Internierungen in Ostturkestan/Xinjiang gereicht.
Kuerban berichtete von der Zerstörung Tausender Moscheen und Friedhöfe. Zudem verwies er auf Berichte über unterlassene Begräbnisgebete und Fälle, in denen Uiguren zum Konsum von Schweinefleisch oder Alkohol gezwungen worden seien. Sein eigenes internationales Engagement habe seiner Aussage zufolge Repressalien gegen Familienangehörige in China ausgelöst. Er forderte Religionsgemeinschaften, Politik und Menschenrechtsorganisationen auf, die Situation der Uiguren nicht zu ignorieren.
Einen anderen Schwerpunkt setzte Großmeister Shifu Shi Miao Sheng. Der Mönch der 36. Generation und Vertreter des mehr als 1.500 Jahre alten Shaolin-Erbes des Songshan Shaolin Temple befasste sich mit der Krise um den früheren Abt Shi Yong Xin, gegen den Vorwürfe der Veruntreuung und von Ordensverstößen erhoben wurden. Fehlverhalten Einzelner müsse transparent aufgeklärt werden, dürfe aber nicht zu einem Generalverdacht gegen eine gesamte spirituelle Gemeinschaft führen, sagte er. Er warb für Religionsfreiheit, Schutz vor Kollektivstrafen und interreligiösen Austausch. Traditionelle Shaolin-Kampfkunst begleitete den Auftritt.
Sara Mohamed, Mitgründerin der Gemeinschaft Nile Youth für junge Menschen sudanesischer Herkunft in Deutschland, schloss diesen Teil des Programms mit ihrem Gedicht „Just a Human”. Darin verarbeitet sie ihre Biografie und ihre Erfahrungen als junge schwarze Muslima in der westlichen Welt.
Vom Spott zur systematischen Verfolgung
Der Religionswissenschaftler Dr. Márk Nemes stellte anschließend das sogenannte „Rome Model” vor. Das 2011 von der OSZE entwickelte Modell beschreibt einen möglichen stufenweisen Übergang von gesellschaftlicher Ausgrenzung zu Verfolgung: Er könne bei Spott und Misstrauen beginnen, sich über staatliche Diskriminierung fortsetzen und schließlich in eine breite, teilweise staatlich geduldete Verfolgung münden. Nemes fasste dies unter der Überschrift „Spott, Verfolgung, Gewalt — ein schleichender Weg in die Tragödie” zusammen.
Als Beispiele führte er die Ahmadiyya in Pakistan, Rohingya in Myanmar und Baha’i im Iran und im Jemen an. Hinzu kämen religiöse Gruppen in Russland und China. Dort seien unter anderem Zeugen Jehovas, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage, Scientology und die Familienföderation als illegal eingestuft.
Nemes erwähnte außerdem eine Polizeidurchsuchung bei AROPL im britischen Crewe, die Durchsuchung der Glaubensgemeinschaft Twelve Tribes in den USA im Februar 2026 und einen tätlichen Angriff auf Angehörige der Christian Gospel Mission in Taiwan. Auch die Lage von Shincheonji in Südkorea, deren Gemeindeleiter Man-Hee Lee sich zum Zeitpunkt des Vortrags in Untersuchungshaft befand, sowie der tödliche Angriff auf einen Königreichssaal der Zeugen Jehovas in Hamburg drei Jahre zuvor gehörten zu seinen Beispielen. Medien und Öffentlichkeit sollten bei Berichten über Religionsgemeinschaften sorgfältiger differenzieren, um einen solchen „schleichenden Prozess” nicht zu verstärken, forderte Nemes.
Quato Haskan vom Zentrum für die Angelegenheiten der Jesiden ergänzte in einem zweisprachigen, übersetzten Vortrag, Hassrede, Hetze und der Vorwurf des Unglaubens stellten für Jesiden in der Region Kurdistan und im Irak weiterhin konkrete Gefahren dar.
Kritik an staatlichen Verfahren und gesellschaftlicher Stigmatisierung
Auch kleinere oder gesellschaftlich umstrittene Gemeinschaften nutzten das Forum, um ihre Sicht auf Konflikte mit Behörden, Medien und ihrem gesellschaftlichen Umfeld darzulegen.
Magdalena Kloibhofer vertrat die Lebensgemeinschaft Go & Change, die seit rund zehn Jahren in einem ehemaligen Kloster in Unterfranken lebt. Der mit der Gemeinschaft befreundete Mediziner Dr. Till Eckert kritisierte die Haftbedingungen des Mitgründers „Kai” als aus seiner Sicht medizinisch und menschenrechtlich bedenklich. Dieser sei seiner Darstellung zufolge aufgrund einer drogeninduzierten Psychose in einem einseitigen Verfahren verurteilt worden. Kloibhofer und Eckert berichteten außerdem von aus ihrer Sicht diffamierender Medienberichterstattung, Maßnahmen des Jugendamts und mehreren Durchsuchungen. Sie warben für einen respektvollen Austausch mit anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Claus Dubisz von der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung, die früher auch als Vereinigungskirche bezeichnet wurde, beschäftigte sich mit der Auflösungsanordnung gegen die Organisation in Japan. Angesichts eingezogener Kirchen und Gelder seien Aussagen führender Personen, wonach nicht der Glaube selbst verboten werde, aus seiner Sicht zynisch. Dubisz zufolge seien einige Jugendliche infolge der Situation in den Suizid getrieben worden. Mitgründerin Hak Ja-han Moon befinde sich gegenwärtig in einem Krankenhaus; ihre Untersuchungshaft sei trotz ihres Alters von 83 Jahren und erheblicher gesundheitlicher Einschränkungen bislang nicht aufgehoben worden.
Dubisz erinnerte zugleich an das frühere Einreiseverbot für die Gründer der Kirche in den gesamten Schengenraum, das Deutschland elf Jahre lang aufrechterhalten hatte. Erst 2006 habe das Bundesverfassungsgericht diese Praxis korrigiert. Das Gericht habe festgestellt, staatliche Stellen dürften nicht bewerten, welche Bedeutung ein Besuch für eine Kirche besitze, weil Kernfragen der Glaubensausübung und -förderung einer staatlichen Bewertung entzogen seien. Konkrete Gefahren durch einen Besuch der Religionsstifter seien ebenfalls nicht festgestellt worden.
Michaela Gross, Präsidentin der Church of Scientology Frankfurt, beklagte Diskriminierung von Scientology-Mitgliedern in Deutschland. Sie berichtete unter anderem von familiärer Ausgrenzung und sogenannten „Sektenfiltern” bei Unternehmen, Behörden und Schulen. Betroffene müssten ihrer Darstellung zufolge teilweise erklären, keine Scientologen zu sein, um Arbeitsplätze, Aufträge oder öffentliche Förderungen zu erhalten. Auch die Medienberichterstattung sei ihrer Wahrnehmung nach überwiegend einseitig negativ. Gross verwies auf den Fall einer Scientologin in München, der eine kommunale E-Bike-Förderung zunächst verweigert worden sei, nachdem sie die Unterzeichnung eines solchen „Sektenfilters” abgelehnt habe. Nach vier Jahren habe ein Gericht rechtsgültig zu ihren Gunsten entschieden.
Shincheonji verweist auf Unschuldsvermutung
Samuel Frese, Abteilungsleiter für überkonfessionellen Austausch bei der Shincheonji-Gemeinde Jesu (SCJ), stellte die 1984 in Südkorea gegründete Gemeinschaft und die 2013 von SCJ-Gründer Man-Hee Lee ins Leben gerufene Friedensorganisation HWPL vor. HWPL verfügt über Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC).
Frese zufolge erleben Mitglieder von Shincheonji Stigmatisierung und Benachteiligungen in ihren Familien, am Arbeitsplatz und im weiteren sozialen Umfeld. Beim Verfahren gegen Lee im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verwies er darauf, dass der 2020 in Untersuchungshaft genommene Leiter vom pandemiebezogenen Vorwurf später rechtskräftig freigesprochen worden sei, während andere Verurteilungen Bestand gehabt hätten.
In einem neuen, 2026 eröffneten Verfahren wird Lee ein Verstoß gegen das südkoreanische Parteiengesetz vorgeworfen. Zum Zeitpunkt des Forums befand sich der 95-Jährige laut Frese seit ungefähr 60 Tagen in Untersuchungshaft. Menschenrechtsexperten von HRWF, CAP und CESNUR sowie Nemes und Langhans hatten die lange Haft am 7. August 2026 auf einer Pressekonferenz in Südkorea angesichts seines Alters als unverhältnismäßig kritisiert.
Frese forderte, die Unschuldsvermutung müsse auch hier gelten. Er sprach sich für die Prüfung weniger einschneidender Maßnahmen wie Kaution oder Hausarrest, internationale Beobachtung des Verfahrens und die Korrektur aus seiner Sicht falscher Aussagen über die Gemeinschaft aus. „Wir bitten heute nicht um Privilegien”, sagte er. „Wir fordern gleiche Rechte.”
Gemeinsame Erklärung am Ende des Forums
Die Veranstalter bezifferten die Zahl der Menschen, die von den anwesenden Vertretern ihrer jeweiligen Religionen und Weltanschauungen repräsentiert würden, auf rund 250.000 in Deutschland und mehr als 32 Millionen weltweit.
Zum Abschluss unterschrieben die beteiligten Leiterinnen und Leiter eine gemeinsame Erklärung. Darin verpflichten sie sich zu gegenseitigem Respekt zwischen unterschiedlichen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften und bekennen sich zur Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit.
Den zentralen Anspruch der Veranstaltung fasst ein Satz der Erklärung zusammen: „Religions- und Weltanschauungsfreiheit bedeutet nicht, dass wir alle dasselbe glauben oder denken. Sie bedeutet, dass wir unterschiedlich sein können — und trotzdem frei und sicher leben können.”